Die Hausordnung des TVR Vereinshauses

Wo Menschen miteinander ihre Freizeit verbringen, können sie ihr Zusammenleben erleichtern, wenn sie sich an ungeschriebene oder aufgeschriebene Regeln halten. In unserem Vereinshaus sollen sich alle wohl fühlen: Mitglieder und Gäste, Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Senioren sollen neben- oder miteinander Zeit verbringen können. So dient unser Vereinshaus als Begegnungsstätte vor allem der Pflege und Förderung der Gemeinschaft, insbesondere auch der Jugendarbeit.
Um dies zu gewährleisten, haben wir uns folgende Hausordnung gegeben:


1. Grundregeln
Gegenseitige Rücksichtsnahme und Vermeidung von Unfallgefahren sind oberste Gebote!
Für das Abhandenkommen bzw. die Beschädigung von Kleidungsstücken, Wertgegenständen usw. von Mitgliedern und Gästen übernimmt der Verein keine Haftung.
Das Vereinshaus gehört uns allen. Wer etwas beschädigt, meldet den Schaden unverzüglich der Aufsichtsperson. In den meisten Fällen zahlt die eigene Haftpflichtversicherung, oder die der Eltern.


2. Jugendschutz
Das Rauchen im Haus ist generell nicht erlaubt. Im Garten hinter dem Haus befinden sich Raucherzonen mit Aschenbechern, die von Erwachsenen ab 18 Jahren genutzt werden können.
Der Genuss von Alkohol durch Jugendliche ist auf dem gesamten Vereinsgelände nicht gestattet. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz hängt aus.


3. Ruhezeiten
Alle verhalten sich möglichst so, dass die Vereins-Geschäftsstelle, andere Gruppen oder Nachbarn nicht durch Lärm, laute Musik oder ähnliches gestört werden.
Besonders an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr und zwischen 22.00 und 8.00 Uhr ist Lärm zu vermeiden.


4. Sorgfaltspflichten
Die erste Aufsichtsperson, die das Vereinshaus betritt, stellt in einem Kontrollgang allgemeine Schäden fest, zieht die Rollläden hoch und stellt ggf. Heizkörper an- bzw. höher.
Aus Sicherheitsgründen dürfen die Fenster im Obergeschoss nicht zugestellt werden. Sie dienen im Notfall als Rettungswege für die Feuerwehr.
Die Terrassentüren und -fenster im Erdgeschoss sind Einbruch hemmend abschließbar. Da auch sie im Notfall als Flucht- und Rettungswege dienen, befinden sich die entsprechenden Schlüssel in der Küche sowie im Versammlungsraum an der Wand direkt neben der Terrassentür. Die Schlüssel müssen nach jedem Einsatz wieder an die Wand gehängt werden und dürfen nicht an sich genommen werden.


Die Hauseingangstür sollte grundsätzlich geschlossen sein. Nur während der Öffnungszeiten der Vereins-Geschäftsstelle kann die Tür auch geöffnet bleiben.
Zwischen 22.00 und 8.00 Uhr sind alle Außentüren abzuschließen. Ebenfalls sind die zum Haus gehörenden Garagentore und die Gartentür geschlossen zu halten.
Kerzen und Teelichte sind nicht unbeaufsichtigt zu lassen.


Die letzte Aufsichtsperson einer Gruppe, die das Vereinshaus verlässt, vergewissert sich, dass alle elektrischen Geräte und das Licht ausgeschaltet sind, dass alle Fenster verschlossen und die Rollläden herunter gelassen sind, dass die Heizung heruntergedreht ist und dass die Haustür abgeschlossen ist.


Im Eingangsbereich ist immer (besonders nach 22.00 Uhr) für Ruhe zu sorgen. Beim Wegfahren wird um Rücksichtnahme auf die Nachbarn gebeten (Türen leise schließen, keine Kavalierstarts, Tempo 30 Zone!).


5. Reinigung
Für die Sauberhaltung aller Bereiche des Vereinshauses, insbesondere der sanitären Einrichtungen, aber auch auf dem Außengelände ist jeder Einzelne mitverantwortlich.

Verschmutzungen sollen möglichst vermieden ansonsten unverzüglich beseitigt werden. Es gilt das Verursacherprinzip! Anfallender Müll ist entsprechend der aufgestellten Müllbehälter zu trennen.

Gebrauchtes Geschirr und Gläser sind in der Küche vorzureinigen und in den Geschirrspüler zu stellen. Wird der Geschirrspüler benutzt, so ist dieser vor dem Verlassen des Vereinshauses auszuschalten und auszuräumen.

6. Sonstiges

Das Auftreten in der Öffentlichkeit bestimmt den Ruf des TVR entscheidend mit. Alle Mitglieder sollen möglichst dazu beitragen, durch ihr Verhalten ein positives Bild des TVR zu vermitteln.
Außerplanmäßige Veranstaltungen müssen vorab in der Vereinsgeschäftsstelle angemeldet werden. Die Aufsichtsperson übt für die Dauer der Veranstaltung das Hausrecht aus.
Diese Hausordnung kann nur vom Gesamtvorstand des TVR geändert werden.

Der Vorstand des Turnverein Rheindahlen 1883 e.V.
Mönchengladbach-Rheindahlen, den 22. März 2010

(Version: 02/2011)

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